Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot. Ob Privatkunde oder Unternehmer - in allen Steuerfragen stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Erstellung von Buchhaltungen

Die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung sämtlicher Belege Ihres Unternehmens. Diese Belege liefern die Grundlage für Ihre Erfolgskontrolle.

Erstellung von Lohnbuchhaltungen

Den immer höheren Anforderungen an eine Lohnabrechnung begegnen wir durch den Einsatz von eigens dafür geschultem Personal.

Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung

Auf Grundlage der laufenden Buchhaltung wird der Jahresabschluss entwickelt. Hierbei wird sowohl der handelsrechtliche als auch der steuerrechtliche Jahreserfolg Ihres Unternehmens festgestellt und in einem gemeinsamen Gespräch analysiert.

Steuererklärungen

Zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und der Ermittlung der festzusetzenden Steuer haben sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Steuererklärungen an das Finanzamt abzugeben.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Auch abseits der klassischen Steuerberatung sind wir für Sie tätig, sei es mit Hilfe einer Planungsrechnung die Zukunft des Unternehmens zu steuern oder mit einer Kauf-Leasing-Vergleichsrechnung eine Kaufentscheidung zu treffen.

Unsere Leistungen

Steuerberatung für Unternehmen und Privat.

Erstellung von Buchhaltungen

Die Erstellung einer Buchhaltung umfasst folgende Punkte:

  • a. Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle und Verbuchung in der EDV
  • b. Erstellung einer Anlagenbuchhaltung
  • c. laufende Abstimmung der angesprochenen Konten
  • d. Verwaltung der offenen Posten gegenüber Kunden und Lieferanten
  • e. Anfertigung der Umsatzsteuervoranmeldung und ggf. der Zusammenfassenden Meldung
  • f. Erstellen von monatlichen Auswertungen
Erstellung von Lohnbuchhaltungen

Lohnbuchhaltung umfasst insbesondere:

  • a. Erstellen von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • b. Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • c. Beratung bezüglich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltsvereinbarungen
  • d. An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
  • e. Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • f. Vorbereitung und Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzämter oder Sozialversicherungsträger
Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung

Diese Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • a. Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • b. Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EStG
  • c. Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes, soweit das Gesetz dies für Ihr Unternehmen vorschreibt
  • d. Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichtes
Steuererklärungen

Hier können folgende Steuererklärungen anfallen:

  • a. Einkommensteuererklärung
  • b. Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • c. Körperschaftsteuererklärung
  • d. Gewerbesteuererklärung
  • e. Umsatzsteuererklärung
  • f. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Folgende Beratungsanlässe sind häufig anzutreffen:

  • a. Existenzgründungsberatung
  • b. Liquiditätsplanung und Beratung in Finanzierungsplanungen
  • c. Nachfolgeberatung
  • d. Kostenplanungsrechnungen zur Betriebsoptimierung
  • e. Begleitung bei Bankgesprächen
Über uns

Im Jahr 1970 gründete Hartmut Müller das Steuerbüro Müller in Neuwied im Form einer Einzelpraxis. Im Jahr 2008 schloss sich Hartmut Müller mit seinem Sohn Michael Müller zu der Steuerberatersozietät Müller zusammen. Die Sozietät wurde im Jahr 2018 in eine Partnerschaft mbB umgewandelt und firmiert seitdem unter Steuerberater Müller & Partner mbB.

Zinzendorfstr. 7 56564 Neuwied

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